Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG 2021§ 118 Grundsatz
Für die Dienststellen des Bundes im Ausland gilt dieses Gesetz, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG 2021Für die Dienststellen des Bundes im Ausland gilt dieses Gesetz, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.